Strahlenschutzkurse für Tierärzte
Tierärzte, die Röntgenstrahlung an Tieren zur Untersuchung anwenden, müssen im Besitz der Fachkunde sein.
Gemäß Anlage 1 der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde.
Zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz bei der Anwendung ionisierender Strahlung in der Tiermedizin.
Dieser Kurs ist auch Voraussetzung zum Besuch der Spezialkurse Nuklearmedizin, Teletherapie und Brachytherapie.
Unsere anerkannten Grundkurse im Strahlenschutz für die Humanmedizin (siehe oben unter „Ärzte“) können eventuell auch in der Tierheilkunde herangezogen werden.
Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Tierärztekammer bzw. zuständigen Aufsichtsbehörde.
Gemäß Anlage 4.1.1 der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss innerhalb von 5 Jahren aktualisiert werden. Bei Fristüberschreitung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde bzw. Tierärztekammer.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.