Im Kontext der Anforderungen des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung, sowie weiteren nachgeordneten Regelwerken bieten wir umfassende Dienstleistungen im Bereich des Strahlenschutzes an.

Dabei werden folgende Schwerpunkte berücksichtigt:

  • Ausbreitungsberechnungen und Notfallschutz
  • Strahlenschutzplanung und Prüfung von Beschleunigeranlagen
  • Strahlenschutzplanung und Prüfung von Radionuklidlaboratorien
  • Entsorgung
  • Freigabeverfahren und Freimessungen
  • Gammaspektrometrische in-situ-Messungen und Labormessungen
  • Strahlenschutzmessungen
  • Abschirmberechnungen und radiologischer Arbeitsschutz

Durchführung von Unterweisungen durch unsere fach- und sachkundigen Strahlenschutzexperten bei Ihnen vor Ort!

Nach § 63 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind bestimmte exponierte Personen zu unterweisen. Diese Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden und ist anschließend jährlich zu wiederholen.
Zuständig für die entsprechende Durchführung ist der Strahlenschutzverantwortliche bzw. Strahlenschutzbeauftragte, die Unterweisung kann aber auch von anderen Personen mit der notwendigen Sachkenntnis durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 63 StrlSchV hat der Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen, dass folgende Personen unterwiesen werden:

  1. Personen, die im Rahmen einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit tätig werden
  2. Personen, denen nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a oder c der Zutritt zu einem Kontrollbereich erlaubt wird.
    (Personen, die zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden müssen oder Auszubildende oder Studierende, sofern das Betreten des Kontrollbereiches zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist)
  3. Andere Personen, denen nach § 55 Absatz 1 Satz 2 der Zutritt zu Kontrollbereichen von der zuständigen Behörde gestattet wird (z. B. Besucher).

Inhalt der Unterweisung:

  1. Arbeitsmethoden
  2. die möglichen Gefahren
  3. die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
  4. die für ihre Beschäftigung oder ihre Anwesenheit wesentlichen Inhalte des Strahlenschutzrechts, der Genehmigung oder Anzeige, der Strahlenschutzanweisung und die zum Zweck der Überwachung von Dosisgrenzwerten und der Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze erfolgende Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.

Die Aufzeichnungen der durchgeführten Unterweisung sind 5 Jahre (Personal) bzw. 1 Jahr (z.B. Besucher) aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Wir beraten Kliniken und Praxen bei der Planung von strahlendiagnostischen und strahlentherapeutischen Einrichtungen.

Dieses beinhaltet u.a.:

Strahlendiagnostische Einrichtungen
Geräteauswahl und Empfehlungen, Einholen von Angeboten und deren Bewertung, Ausschreibungen mit Auswertung insbesondere für:

  • Computertomographie (CT)
  • Gammakamera/Szintigraphie
  • Digitale Subtraktions-Angiographie (DAS)
  • Positronen-Emmissions-Tomographie (PET)
  • Kernspintomographie/Magnetische Resonanz (MR)
  • räumliche Planung und baulicher Strahlenschutz

Strahlentherapeutische Einrichtungen
Geräteauswahl und Empfehlungen, Einholen von Angeboten und deren Bewertung, Ausschreibungen mit Auswertung insbesondere für:

Elektronen-Linearbeschleiniger (LB)konventionelle Bestrahlungseinrichtungen (Dermopan/Stabilipan)After-Loadingperkutane GammabestrahlungseinrichtungenGamma-kniferäumliche Planung und baulicher Strahlenschutz

Praktikumsinhalt:

Für den Strahlenschutzkurs zur Erlangung der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik für Personen mit sonstiger abgeschlossener medizinischer Ausbildung.

Dauer: 60 Unterrichteinheiten á 45 Minuten.

  • Arbeitsabläufe
    • Patientenaufnahme
    • Anamnese, Röntgenauftrag/ -untersuchung, Befundung
    • administrative Prozesse EDV-Systeme (KIS / RIS /PACS), Formulare
  • Am Röntgengerät
    • Bedienung / Einweisung
    • Hygiene
    • Strahlenschutz und Strahlenschutzmittel
  • Röntgenuntersuchungen an Patienten
    • obere / untere Extremitäten
    • Körperstamm
    • Röntgen von Kindern
  • Sonstiges
    • Strahlenschutzbereiche
    • Belichtungswerte, Dosisauswertung
    • Konstanzprüfung: Röntgenanlage und Befundungsmonitor


Den detaillierten Praktikumsinhalt entnehmen Sie bitte unserem Praktikumsformular.
Ab Kursbeginn liegt es im E-Learningmodul zum Download bereit.

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.