Im Kontext der Anforderungen des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung, sowie weiteren nachgeordneten Regelwerken bieten wir umfassende Dienstleistungen im Bereich des Strahlenschutzes an.
Dabei werden folgende Schwerpunkte berücksichtigt:
Durchführung von Unterweisungen durch unsere fach- und sachkundigen Strahlenschutzexperten bei Ihnen vor Ort!
Nach § 63 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind bestimmte exponierte Personen zu unterweisen. Diese Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden und ist anschließend jährlich zu wiederholen.
Zuständig für die entsprechende Durchführung ist der Strahlenschutzverantwortliche bzw. Strahlenschutzbeauftragte, die Unterweisung kann aber auch von anderen Personen mit der notwendigen Sachkenntnis durchgeführt werden.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 63 StrlSchV hat der Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen, dass folgende Personen unterwiesen werden:
Inhalt der Unterweisung:
Die Aufzeichnungen der durchgeführten Unterweisung sind 5 Jahre (Personal) bzw. 1 Jahr (z.B. Besucher) aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Wir beraten Kliniken und Praxen bei der Planung von strahlendiagnostischen und strahlentherapeutischen Einrichtungen.
Dieses beinhaltet u.a.:
Strahlendiagnostische Einrichtungen
Geräteauswahl und Empfehlungen, Einholen von Angeboten und deren Bewertung, Ausschreibungen mit Auswertung insbesondere für:
Strahlentherapeutische Einrichtungen
Geräteauswahl und Empfehlungen, Einholen von Angeboten und deren Bewertung, Ausschreibungen mit Auswertung insbesondere für:
Elektronen-Linearbeschleiniger (LB)konventionelle Bestrahlungseinrichtungen (Dermopan/Stabilipan)After-Loadingperkutane GammabestrahlungseinrichtungenGamma-kniferäumliche Planung und baulicher Strahlenschutz
Für den Strahlenschutzkurs zur Erlangung der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik für Personen mit sonstiger abgeschlossener medizinischer Ausbildung.
Dauer: 60 Unterrichteinheiten á 45 Minuten.
Den detaillierten Praktikumsinhalt entnehmen Sie bitte unserem Praktikumsformular.
Ab Kursbeginn liegt es im E-Learningmodul zum Download bereit.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.